Medienanstalten
Im Rahmen der dualen Rundfunkordnung gibt es neben dem aus Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit 1984 werbefinanzierten privaten Rundfunk. Vergleichbar den Aufsichtsorganen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird die Aufsicht und Regelung des privaten Rundfunks durch die Landesmedienanstalt wahrgenommen,
die den privaten Veranstalter zugelassen hat. Auch für Digital Radio Nord werden die privaten Hörfunkanbieter durch die Landesmedienanstalt des jeweiligen Bundeslandes lizenziert und überwacht.
Im Bereich der Digital Radio Nord sind folgende Landesmedienanstalten hierfür zuständig: Niedersächsische Landesmedienanstalt für privaten Rundfunk (NLM), Bremische Landesmedienanstalt, Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) und Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern (LRZ).






