


ARD, ZDF und die Landesmedienanstalten haben sich auf Leitlinien zur Frequenznutzung verständigt. Unter anderem geht es dabei um mobiles Fernsehen.
Wie beide öffentlich-rechtliche Anstalten am Dienstag mitteilten, ist nun der Weg frei für die zukünftige Nutzung der digitalen Frequenzen, die Deutschland auf der internationalen Funkverwaltungskonferenz 2006 zugesprochen wurden. Nach dieser Einigung stehen ausreichend Frequenzen für digitalen Hörfunk (DAB), digitales Fernsehen (DVB-T) sowie mobiles Fernsehen und Multimedia Dienste (DMB und DVB-H) zur Verfügung.
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